§ 5 Zutritt zum Stadion des SV Lippstadt 08, Recht am eigenen Bild
- Der Aufenthalt an und im Stadion des SV Lippstadt 08 erfolgt auf eigene Gefahr. Der Zutritt zum Stadion des SV Lippstadt 08 unterliegt zusätzlich der am Veranstaltungsort ausgehängten Stadionordnung.
- Jeder Ticketinhaber willigt unwiderruflich für alle gegenwärtigen und zukünftigen Medien ein in die unentgeltliche Verwendung seines Bildes und seiner Stimme für Fotografien, Live-Übertragungen, Sendungen und/oder Aufzeichnungen von Bild und/oder Ton, die vom SV Lippstadt 08 oder dessen Beauftragten in Zusammenhang mit der Veranstaltung erstellt werden.
- Der Zutritt zum Stadion des SV Lippstadt 08 unterliegt der am Veranstaltungsort ausgehängten Stadionordnung. Im Interesse der Sicherheit und eines geordneten und reibungslosen Ablaufs der Veranstaltung ist der Ticketinhaber insbesondere verpflichtet, den Anweisungen der Polizei, des SV Lippstadt 08, des Sicherheitspersonals und der Stadionverwaltung Folge zu leisten, insbesondere auf eine entsprechende Aufforderung im Falle sachlicher Gründe hin einen anderen Platz als auf dem Ticket vermerkt, einzunehmen. Die Mitnahme von Transparenten ist nur mit Genehmigung des SV Lippstadt 08 gestattet, die Mitnahme von Fotokameras und sonstigen Bild-/Film- und Tonaufnahmegeräten zum Zwecke der kommerziellen Nutzung ist untersagt. Die Mitnahme von Feuerwerkskörpern, Flaschen, Dosen, Rauschmitteln und Haustieren ist strikt untersagt. Offensichtlich alkoholisierte Zuschauer verwirken ihr Recht, das Stadion des SV Lippstadt 08 zu betreten. Der Zutritt von Kindern ist nur mit gültiger Eintrittskarte gestattet, der Zutritt mit ermäßigter Karte nur unter Vorlage des die Ermäßigung begründenden Nachweises. Verstöße gegen die Ticket-AGB und/oder die Hausordnung werden mit einem Verweis aus dem Stadion des SV Lippstadt 08 ohne Erstattung des Eintrittspreises geahndet.
- Der SV Lippstadt 08 kann den Zutritt zum Stadion dann verweigern, wenn der Andruck auf den Karten (Preis, Platz, Barcode, Seriennummern, Warenkorb- oder Käuferidentifikationen) manipuliert oder beschädigt ist, soweit dies nicht vom SV Lippstadt 08 zu vertreten ist.
§ 6 Datenschutz
- Für den SV Lippstadt 08 ist die Einhaltung der geltenden Datenschutzbestimmungen eine Selbstverständlichkeit. Der SV Lippstadt 08 nutzt die Daten nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, z. B. zur Durchführung des Vertrages oder um Sie über Waren oder Dienstleistungen zu informieren, die Ihren bestellten Waren oder Dienstleistungen ähnlich sind. Sie können einer Nutzung oder Übermittlung Ihrer Daten zu werblichen Zwecken oder Zwecken der Markt- oder Meinungsforschung bei uns jederzeit widersprechen. Über dieses Widerspruchsrecht klären wir Sie bei jeder werblichen Ansprache erneut auf.
§ 7 Erfüllungsort, Gerichtsstand
- Ist der Vertragspartner Kaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland oder ist sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, so ist der ausschließliche Gerichtsstand für alle Auseinandersetzungen aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis sowie der Erfüllungsort für Zahlung, Lieferung und Leistung am Sitz des SV Lippstadt 08 in Lippstadt.
§ 8 Anwendbares Recht, Nebenabreden, Kontakt
- Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Eine Übermittlung per Telefax oder E-Mail genügt dem Schriftformerfordernis nicht. Sollten einzelne Punkte dieser Ticket-AGB ganz oder teilweise unwirksam, undurchführbar oder nicht durchsetzbar sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit des Vertrags und der übrigen Bedingungen nicht berührt.
- Rückfragen können über die folgenden Kontaktmöglichkeiten an den SV Lippstadt 08 gestellt werden: SV Lippstadt 08 e. V., Liebelt Arena (Stadion), Wiedenbrücker Straße 83b, 59555 Lippstadt, Telefon: 02941 9686998, Fax: 02941 9687333, E-Mail: office@svlippstadt08.de